Geschäftsordnung Elternrat
Gemeinsame Geschäfts- und Wahlordnung vom
Elternrat der 75 Grundschule Dresden-Leutewitz und vom
Elternrat der Kindertagesstätte Leutewitzer Kinderwelt
Sitzungsvorbereitungen
– Die Elternräte von Schule und Hort tagen und beschließen immer gemeinsam, sofern dies nicht vorher ausdrücklich von einem E1ternvertreter bei den Vorsitzenden beantragt wurde.
– Alle Elternvertreter von Schule und Hort werden durch die Vorsitzenden schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen.
Sitzungen
– Zu Beginn eines jeden Schuljahres bestimmen die Elternvertreter den Schriftführer und seinen Stellvertreter.
– Erster Tagesordnungspunkt einer jeden Sitzung ist die Protokollkontrolle.
– Sitzungsprotokolle werden in schriftlicher Form spätestens nach zwei Wochen den Elternvertretern ausgehändigt.
– Spätestens mit Beginn der ersten Sitzung eines Schuljahres erhalten die Elternvertreter die aktuelle Geschäftsordnung.
– Die Elternräte sind beschlussfähig, wenn eine ordnungsgemäße Einladung herausgegeben wurde. Beschlüsse werden nach dem einfachen Mehrheitsprinzip gefasst. In dringenden Fällen ist eine Abstimmung auf dem Wege der schriftlichen Umfrage zulässig.
– Die Elternräte informieren die Eltern von Schule und Hort über ihre Arbeit mittels Aushang des Protokolls in der hauseigenen Vitrine.
Wahlordnung
– Die Elternratsvorsitzenden und ihre Stellvertreter von Schule und Hort werden in getrennten Verfahren geheim für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Die Ämter können von denselben Personen ausgeübt werden.
Abschließendes
– Weitere Bestimmungen sind durch das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG), die Verordnung des sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Eltern in Schulen im Freistaat Sachsen (Elternmitwirkungsverordnung -EMVO) und das sächsische Kita-Gesetz in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
– Diese Geschäfts- und Wahlordnung wurde vom Elternrat der 75. Grundschule Dresden-Leutewitz und vom Elternrat der Kindertagesstätte Leutewitzer Kinderwelt in der Sitzung vom 06.06.2011verabschiedet.
– Somit tritt diese Geschäfts- und Wahlordnung mit Wirkung vom 06.06.2011 in Kraft.