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Geschäftsordnung Elternrat

Gemeinsame Geschäfts- und Wahlordnung vom

Elternrat der 75 Grundschule Dresden-Leutewitz und vom

Elternrat der Kindertagesstätte Leutewitzer Kinderwelt

 

 

Sitzungsvorbereitungen

–          Die Elternräte von Schule und Hort tagen und beschließen immer gemeinsam, sofern dies nicht vorher ausdrücklich von einem E1ternvertreter bei den Vorsitzenden beantragt wurde.

–          Alle Elternvertreter von Schule und Hort werden durch die Vorsitzenden schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen.

 

 

Sitzungen

–          Zu Beginn eines jeden Schuljahres bestimmen die Elternvertreter den Schriftführer und seinen Stellvertreter.

–          Erster Tagesordnungspunkt einer jeden Sitzung ist die Protokollkontrolle.

–          Sitzungsprotokolle werden in schriftlicher Form spätestens nach zwei Wochen den Elternvertretern ausgehändigt.

–          Spätestens mit Beginn der ersten Sitzung eines Schuljahres erhalten die Elternvertreter die aktuelle Geschäftsordnung.

–          Die Elternräte sind beschlussfähig, wenn eine ordnungsgemäße Einladung herausgegeben wurde. Beschlüsse werden nach dem einfachen Mehrheitsprinzip gefasst. In dringenden Fällen ist eine Abstimmung auf dem Wege der schriftlichen Umfrage zulässig.

–          Die Elternräte informieren die Eltern von Schule und Hort über ihre Arbeit mittels Aushang des Protokolls in der hauseigenen Vitrine.

 

 

Wahlordnung

–          Die Elternratsvorsitzenden und ihre Stellvertreter von Schule und Hort werden in getrennten Verfahren geheim für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Die Ämter können von denselben   Personen ausgeübt werden.

 

 

Abschließendes

–          Weitere Bestimmungen sind durch das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG), die Verordnung des sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Eltern in Schulen im Freistaat Sachsen (Elternmitwirkungsverordnung -EMVO) und das sächsische Kita-Gesetz in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

–          Diese Geschäfts- und Wahlordnung wurde vom Elternrat der 75. Grundschule Dresden-Leutewitz und vom Elternrat der Kindertagesstätte Leutewitzer Kinderwelt in der Sitzung vom 06.06.2011verabschiedet.

–          Somit tritt diese Geschäfts- und Wahlordnung mit Wirkung vom 06.06.2011 in Kraft.