Schulanmeldung- Aufnahmekriterien
Das Stadtgebiet Dresden ist seit dem Schuljahr 2006/2007 in 17 gemeinsame und drei Einzelschulbezirke aufgeteilt.
Unsere Grundschule gehört zum gemeinsamen Schulbereich Cotta und Ortschaften 1. Innerhalb der Schulbezirke können die Eltern der zukünftigen Schulanfänger eine Schule für ihre Kinder auswählen und diese dort anmelden
Zur Anmeldung an der 75. Grundschule muss der Schulanfänger nicht mitkommen. Sollte der Andrang auf eine Schule zu groß sein, müssen Anmelder an eine andere Schule weitergeleitet werden.
Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung im Vorfeld die Kriterien fest (sachgerechte, allgemein verbindliche Aufnahmekriterien nach dem Beschluss des OVG Bautzen vom 29.08.2013)
Die Rangfolge der verwendeten Kriterien ergibt sich wie folgt:
(I) ein Geschwisterkind ist bereits Schüler der Klasse 1 bis 3 unserer Schule (bei Anmeldung
angeben)
(II) Schulwegnähe (kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Schule laut Google Maps)
(III) Losentscheid
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorher aufgenommen.
Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Die Reihenfolge der Anmeldung spielt keine Rolle.
Detaillierte und ausführliche Informationen zum Thema Schulanmeldung unter:
dresden.de/schulbeginn
aktualisiert: 02.09.2024